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BAG-BKOM

Bundesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Kommunikationshilfe

§ 1 Rechtsform und Sitz
Der Verein führt den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für
Kommunikationshilfe e.V.“.
Er ist als rechtsfähiger Verein in das Vereinsregister eingetragen.
Sein Sitz ist Köln.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Verein „Bundesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.“ versteht sich als Dachverband und verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der gültigen Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Der Verein verfolgt das Ziel, die Integration von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen gesellschaftlichen Lebens durch Verbesserung ihrer Kommunikationsmöglichkeiten im umfassenden Sinn zu fördern. Dabei nimmt der Verein insbesondere folgende Aufgaben wahr:

a) Aufbau und Förderung verkaufsunabhängiger und anbieterneutraler Einrichtungen, z.B. Beratungsstellen, in denen Personen, die in ihrer Kommunikation beeinträchtigt sind, sowie deren Kommunikationspartner umfassend beraten, gefördert oder behandelt werden;
b) Information und Fortbildung im Bereich der Kommunikationshilfe;
c) Vernetzung von Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation, Zusammenarbeit mit Institutionen und Ausbildungsstätten im Bereich Kommunikationshilfe;
d) Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Kommunikationshilfe;

3. Er vertritt die Interessen der Beratungsstellen und der auf Landesebene tätigen Mitgliedsorganisationen und Landesgruppen der Bundesarbeitsgemeinschaft insbesondere bei den Kostenträgern und auf politischer Ebene. Die Bundesarbeitsgemeinschaft unterstützt die Mitgliedsorganisationen.

4. Er vertritt die Interessen von Menschen, die in ihren kommunikativen Möglichkeiten beeinträchtigt sind, auf Bundes- und Landesebene.

5. Der Verein erarbeitet Qualitätsstandards, die für die Mitglieder verbindlich werden sollen, und wirkt auf ihre Umsetzung hin.

6. Er fördert die internationale Zusammenarbeit.

7. Er wirkt an der Erarbeitung von Rahmenempfehlungen und Rahmenverträgen mit.

§ 3 Beiträge, Gewinne, Aufwendungen

1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält die Bundesarbeitsgemeinschaft durch

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit den angegebenen Zwecken zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder Mitgliedern noch anderen Personen gewährt werden.

2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über Änderungen der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

2. Zur ordentlichen Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen
zugelassen werden, die die Ziele des Vereins verfolgen. Natürliche Personen können in den Vorstand gewählt werden.

3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag der Bewerber/innen durch Beschluss einer 2/3-Mehrheit des Vorstandes.

4. Dem Aufnahmeantrag ist die jeweils gültige Satzung beizulegen.

5. Bei der Aufnahme ist gleichzeitig darüber zu entscheiden, ob der Antragsteller als ordentliches Mitglied im Sinne von Ziffer 2 zugelassen wird.

6. Natürliche und juristische Personen, die nicht zur ordentlichen Mitgliedschaft zugelassen werden, können fördernde Mitglieder werden, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

1. Antrag auf freiwilligen Austritt. Dieser kann dem Verein schriftlich mitgeteilt werden.

Die Satzung steht nachfolgend für Sie zum Download bereit.

20211119_SatzungHerunterladen